Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gür Solar Technik Stand: August 20261. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Werk- und Dienstleistungen von Gür Solar Technik, insbesondere im Bereich Photovoltaik, Solarmontage, Unterkonstruktionen, Modulmontage, DC-Verkabelung sowie damit zusammenhängende Arbeiten. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von Gür Solar Technik ausdrücklich bestätigt wurden.2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Gür Solar Technik basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Angaben und Gegebenheiten. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten mit Zustimmung des Auftraggebers zustande. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind Angebote 30 Tage gültig.3. Leistungsumfang
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und können separat verrechnet werden. Dies betrifft insbesondere zusätzliche Montagearbeiten, Änderungen der geplanten Ausführung, zusätzliche Kabelwege, notwendige Anpassungen an bestehenden Anlagen oder Gebäudeteilen sowie Arbeiten, die aufgrund bei Auftragserteilung nicht erkennbarer Gegebenheiten erforderlich werden.4. Voraussetzungen am Gebäude und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Insbesondere muss die Dachkonstruktion für die vorgesehene Installation geeignet und ausreichend tragfähig sein. Gür Solar Technik ist nicht verpflichtet, statische Berechnungen oder Untersuchungen der bestehenden Bausubstanz durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist. Verdeckte Schäden oder Mängel an Dach, Tragwerk, Abdichtung oder sonstigen Gebäudeteilen, die bei einer üblichen Besichtigung nicht erkennbar waren, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Gür Solar Technik. Werden während der Arbeiten solche Mängel festgestellt, kann Gür Solar Technik die Arbeiten bis zur Klärung unterbrechen.5. Ausführung und Montage
Gür Solar Technik führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und nach den für den jeweiligen Leistungsumfang geltenden Vorschriften sowie den Vorgaben der verwendeten Systeme und Hersteller aus. Technisch notwendige Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Funktion und Qualität der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigt werden.6. Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Ausführungstermine setzen voraus, dass sämtliche notwendigen Vorleistungen, Materialien, Bewilligungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen aufgrund von Witterung, Lieferproblemen, höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Anordnungen, fehlenden Vorleistungen anderer Unternehmen oder sonstigen von Gür Solar Technik nicht zu vertretenden Umständen berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung der Ausführungsfrist. Bei Arbeiten auf Dächern hat die Arbeitssicherheit Vorrang. Gür Solar Technik ist berechtigt, Arbeiten bei ungeeigneten oder gefährlichen Wetterbedingungen zu unterbrechen oder zu verschieben.7. Zusatzarbeiten und Änderungen
Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen oder zusätzliche Arbeiten werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind. Dasselbe gilt für zusätzliche Arbeiten, deren Notwendigkeit erst während der Ausführung aufgrund zuvor nicht erkennbarer Gegebenheiten festgestellt wird. Soweit möglich, wird der Auftraggeber vor Durchführung wesentlicher Zusatzarbeiten informiert.8. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Teil- und Akontorechnungen können entsprechend dem Baufortschritt gestellt werden. Die vereinbarten Zahlungsfristen sind verbindlich. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden. Gür Solar Technik ist bei ausstehenden fälligen Zahlungen berechtigt, weitere Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen.9. Abnahme
Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die ausgeführten Leistungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen. Erkennbare Mängel sind Gür Solar Technik unverzüglich mitzuteilen. Unwesentliche Mängel, welche die sichere und bestimmungsgemässe Nutzung der Anlage nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der gesamten Leistung.10. Mängel und Gewährleistung
Gür Solar Technik haftet für Mängel der eigenen Werk- und Montageleistung nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und den ausdrücklich getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Gür Solar Technik erhält grundsätzlich Gelegenheit, einen von ihr zu vertretenden Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und nachzubessern. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Mängel, die verursacht wurden durch: * Eingriffe oder Veränderungen durch Dritte; * unsachgemässe Nutzung; * bestehende Gebäudemängel; * aussergewöhnliche Naturereignisse; * normale Abnutzung; * Fehler oder Defekte von Komponenten, die vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellt wurden. Herstellergarantien für Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen und andere Komponenten richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.11. Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material
Werden Materialien oder Komponenten vom Auftraggeber bereitgestellt, übernimmt Gür Solar Technik grundsätzlich keine Verantwortung für deren Qualität, Eignung, Vollständigkeit oder Herstellergarantie. Mehraufwand aufgrund ungeeigneten, fehlerhaften oder unvollständigen Materials kann zusätzlich verrechnet werden.12. Haftung
Gür Solar Technik haftet für unmittelbar verursachte Schäden, soweit diese auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Für bestehende oder verdeckte Mängel am Gebäude oder Dach sowie für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Angaben des Auftraggebers oder aufgrund von Arbeiten Dritter entstehen, übernimmt Gür Solar Technik keine Haftung. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.13. Arbeitssicherheit
Die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit sind einzuhalten. Gür Solar Technik entscheidet eigenständig, ob eine Arbeitsstelle unter den gegebenen Bedingungen sicher betreten und bearbeitet werden kann. Sind notwendige Sicherheitsmassnahmen nicht vorhanden oder nicht ausreichend, können die Arbeiten bis zur Herstellung eines sicheren Zustands unterbrochen werden. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann dem Auftraggeber verrechnet werden, soweit dieser die erforderlichen Voraussetzungen bereitzustellen hatte.14. Arbeiten anderer Unternehmen
Gür Solar Technik haftet nicht für Leistungen und Fehler anderer Unternehmen, Lieferanten oder vom Auftraggeber direkt beauftragter Dritter. Werden Arbeiten von Gür Solar Technik aufgrund fehlerhafter oder verspäteter Vorleistungen Dritter erschwert, unterbrochen oder wiederholt notwendig, kann der dadurch entstehende Mehraufwand zusätzlich verrechnet werden.15. Stornierung und Rücktritt
Wird ein erteilter Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder beendet, sind die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten sowie bereits entstandene Kosten zu vergüten. Bereits bestellte oder speziell für den Auftrag beschaffte Materialien sowie nachweisbare weitere Kosten können dem Auftraggeber verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.16. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben, soweit rechtlich zulässig und entsprechend vereinbart bzw. eingetragen, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gür Solar Technik.17. Dokumentation
Vom Unternehmen erstellte technische Unterlagen, Berechnungen, Zeichnungen, Montagekonzepte und sonstige Dokumentationen dürfen ohne Zustimmung von Gür Solar Technik nicht für andere Projekte oder durch Dritte kommerziell verwendet werden, soweit daran entsprechende Rechte bestehen.18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung und entsprechend den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich, können notwendige Daten an Lieferanten, Partnerunternehmen oder andere beteiligte Stellen weitergegeben werden.19. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Für Streitigkeiten gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand. Gegenüber Geschäftskunden kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Gür Solar Technik als Gerichtsstand vereinbart werden. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.Gür Solar Technik
Bahnhofstrasse 13
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel.: +41 77 261 66 41
E-Mail: info@guer-solartechnik.ch
Web: guer-solartechnik.ch
